Das ist immer noch mein Bus (2) – Nachtrag

Auf meine Beschwerde wegen des Busfahrers, der mir das Fotografieren verbieten wollte, meldete sich tatsächlich diese Woche ein Mitarbeiter der VU. Er habe mit dem Fahrer gesprochen, und der bitte ausdrücklich um Entschuldigung für sein unfreundliches Verhalten. Natürlich dürfe ich auch auf dem Pausenplatz fotografieren, und wenn ein Fahrer nicht mit auf dem Bild sein wolle (darum ging es ihm also anscheinend), könne er den Bus ja verlassen (!).
Nun würde ich das nie von einem Fahrer während seiner Pause verlangen, sondern viel eher darauf verweisen, dass man den Fahrer auf den Bildern meistens sowieso nicht erkennen kann. Abgesehen davon, dass ich ja nicht ihn, sondern den Bus fotografiere, aber mit der juristischen Keule (§ 23 KunstUrhG) muss man ja nicht sofort kommen. Auf jeden Fall bin ich froh, dass sich die Anlegenheit nun so geklärt hat, zumal ich als Entschädigung auch noch einen VU-Modellbus (einen Gelenk-Citaro) und ein Busschule-Lineal bekommen habe. Vielen Dank an die VU dafür!
Zur Feier des Tages bin ich dann erst einmal zum ROB gefahren und habe dort einen Doppeldecker der KVG fotografiert. Auch diesmal sprach mich wieder ein Fahrer an, meinte aber nur: „Hobbyfotos, oder?“, was ich mit einem kurzen Ja bestätigen konnte. Insofern hoffe ich, dass die Episode von neulich ein Einzelfall bleibt.

2 thoughts on “Das ist immer noch mein Bus (2) – Nachtrag

  1. ein ähnlichen Vorfall hatte ih gestern mit der STA dort wurde ich am ROB erst von einem Fahrer daraufhingewiesen das icch nicht fotografieren dürfte (gem. Hausordnung) und es sei Privatgelände und ich dürfe den Bereich des ROB auch mit meinem Rollstuhl nicht befahren (u.a. das Gefahrenpotenzial …)
    Nachdem ich dem noch freundlichen Fahrer ihm erklärt hatte das seine Aussagen Kokelores sind zog dieser von dannen und beschwerte sich intern.

    Daraufhin folgte ein aufgeblasener und äußerst unhöflicher Bürohengst, vermutl. türkischer Abstammung (Name bekannt), nein ich habe 0,nix gegen Ausländer, der mich auf der gegenüberliegenden (!)strassenseite recht unhöflich und unwirsch ansprach

    – darf ich fragen was sie hier tun

    wonah sieht es aus?

    – gem Hausordnung die überall aushängt benötigen sie von herrn … ne genehmigung

    Hausordnung? dies ist öffentliches Gelände

    – Nein Privatgekände und das steht auch überall (Anm. überall???, selbst nach intensivster suche konnte ich weder eine Umzäunung o.ä. oder am Eingang einen Hinweis finden)

    ich befinde mih gerade auf öffentlichem Gelände und da haben sie null Befugnisse und das ich hier fotografiere können Sie nicht verhindern

    – das ist mir scheissegal /man merkte meine sturheit erboste ihn zunehmenst) gem. Hausordnung ist das verboten unterlassen sie das

    ich lies ihn dann einfach stehen da mir die Diskussion zu doof wurde

    ca 10 min später kam er erneut an drückte mir eine Kopie der Hausordnung in due Hand, komischerweise war das Thema Alkohl markiert (was mir das sagen sollte keinen schimmer, hatte wahnsinnige 0 Promille von Kaffee und Cola ^^) und dampfte angesäuert mit den Worten „halten sie sich dran“ ab.

    Sowas in drer Art habe ich noch nie erlebt, ich kenne zwar so dumme sprüche an ZOB’s das ÖPNV zu fotografieren verboten sei … und mir wurde bei Zuwiderhandlung mit Polizei gedroht, spätestens wenn ich dann freundlich um Bekanntgabe der gesetzlichen Bestimmung bitte und sage „ich bin noch ne std hier und warte auf die Polizei“ ist Ruhe und Sprachlosigkeit.

    Da drängt mir sich die Frage auf, gibt es in Aschaffenburg andre Gesetze als im restlichen Bundesgebiet?

    1. Hallo Markus,

      danke für deinen Kommentar. Als ich meinen Beitrag aufgrund des Erlebnisses mit dem Busfahrer schrieb, war mir der betreffende Punkt in der Hausordnung noch nicht bekannt bzw. möglicherweise auch noch nicht vorhanden. Tatsache ist, dass erst einmal Vertragsfreiheit herrscht, d.h. in eine Hausordnung, auch für öffentlich zugängliche Orte, kann grundsätzlich erst mal alles geschrieben werden, was nicht gegen geltendes Recht verstößt. Ein Fotografierverbot tut das meiner Ansicht nach nicht, was nichts daran ändert, dass ich ein solches für ziemlich kleinkariert halte (Zitat eines Stadtwerke-Mitarbeiters: „Wir wissen ja dann nicht, ob Sie nicht womöglich von der Presse sind“). Daher sehe ich tatsächlich leider keine rechtliche Handhabe gegen das Fotografierverbot. Die einzige Möglichkeit wäre, politisch (z.B. im Stadtrat) dagegen vorzugehen, aber dazu ist die Lobby der Busfotografen wohl leider nicht groß genug. Ein Befahrverbot mit Rollstühlen würde dagegen vermutlich gegen so ziemlich alle Antidiskriminierungs- und Barrierefreiheitsgesetze verstoßen, ist der Mitarbeiter darauf noch eingegangen bzw. hast du mal überprüft, ob das wirklich in der Hausordnung steht?
      Eine Sache noch: Wenn du „0,nix“ gegen Ausländer hast, warum erwähnst du dann die „vermutlich türkische Abstammung“ des Mitarbeiters? Würdest du von mir auch als dem Blogger mit der „vermutlich polnischen Abstammung“ reden?

      Viele Grüße,

      Jan

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