Häufige Bahnfragen (HBf)

NEU: Eure Fragen könnt ihr mir jetzt auch direkt stellen. Einfach auf http://www.formspring.me/jkbf gehen und die Frage dort eingeben. Sofern ich eine Antwort weiß, gebe ich sie nach einiger Zeit dort.

Viele Websites haben ihre FAQ-Liste, und die Newsgroup de.etc.sprache.deutsch hat die SAHARA (Sammlung häufig registrierter Anfragen). Da wollte ich natürlich nicht nachstehen und habe ebenfalls eine Liste der häufigsten Bahnfragen mit den dazu gehörigen Antworten erstellt (und wie könnte die anders heißen als HBf?). Quelle für die Liste sind Suchbegriffe, über die Suchmaschinenbenutzer auf meine Seite kommen, oder auch Fragen, die mir im Bekanntenkreis häufig gestellt werden. Die Liste erweitere ich natürlich ständig, wenn interessante Fragen dazu kommen.
Die Informationen stammen teilweise aus meinem persönlichen Erfahrungsschatz, teilweise direkt von den Websites der Verkehrsunternehmen. Dass sie dementsprechend ohne Gewähr sind, brauche ich nicht wohl extra dazu zu schreiben :) .
Das Blog bahn-spass.de hat dieselbe Idee gehabt wie ich, nur die Fragen sind andere. Vielleicht wird euch also da weitergeholfen, wenn ich es nicht kann: → Service-Point von bahn-spass.de.
Eine aus Newsgruppen entstandene Seite mit ähnlichen Inhalten gibt es auch: Die → Eisenbahn-FAQ haben einen etwas größeren Schwerpunkt auf Technik. Tarifinformationen gibt es auch, die sind allerdings teilweise inzwischen veraltet.

Fragen zum Fahrplan

Fragen zum Tarif

Fragen zu Technik und Betrieb

Wie finde ich den Fahrplan der Linie 123/ eine Reiseverbindung von A nach B?

Hier mal die Antwort für die Verkehrsunternehmen, mit denen ich mich auf meinen Seiten am meisten beschäftige. Fast jedes andere Verkehrsunternehmen hat aber inzwischen eine eigene Webpräsenz, die man über Suchmaschinen oder über das Fotoalbum meiner Website finden kann.

  • → Reiseauskunft der Deutschen Bahn: Enthält alle Zug- und fast alle ÖPNV-Verbindungen in Deutschland sowie Züge in den meisten europäischen Ländern. Statt „Bahnhof oder Haltestelle“ kann man auch „Ort, Straße Hausnr.“ auswählen, wenn man den Namen der nächsten Haltestelle nicht kennt oder mehrere Haltestellen in Frage kommen.
  • → VRR-Fahrplanauskunft: Die Fahrplandaten sind zwar auch in der DB-Auskunft enthalten, aber die VRR-Auskunft bietet einige VRR-spezifische Zusatzfunktionen wie Tarifauskunft, Umgebungspläne oder die Möglichkeit, Aushangfahrpläne analog denen an der Haltestelle zu erstellen.
  • → Vestische: Die Vestische hat zwar keine eigene Fahrtauskunft, aber auf der Website kann man die gedruckten Fahrpläne der einzelnen Linien als PDF herunterladen. Außerdem gibt es hier immer die aktuellen Infos über Änderungen im Liniennetz.

Wie komme ich mit dem Bus (zum Beispiel) von Hamburg nach München?

Wenn man nicht mit Regionalbussen fahren und mindestens 20-mal umsteigen will: Gar nicht. In Deutschland werden keine Genehmigungen für Fernbuslinien erteilt, um der Eisenbahn keine Konkurrenz zu machen. Mit → Eurolines ist Deutschland zwar an das europaweite Fernbusnetz angeschlossen, damit sind jedoch nur grenzüberschreitende Fahrten möglich (übrigens ein guter Tipp für preiswerte Reisen ins Ausland).
Es gibt nur zwei Ausnahmen: Fahrten von und nach Berlin (z.B. der → BerlinLinienBus) sind von diesem Verbot ausgenommen, was noch aus der Zeit der deutschen Teilung stammt. Und Strecken, auf denen es kein paralleles Bahnangebot gibt, dürfen selbstverständlich auch mit dem Fernlinienbus bedient werden, so sind z.B. die zahlreichen Buslinien zum Flughafen Hahn entstanden. Der → Nachtbus Hamburg–Mannheim hat seine Betriebsgenehmigung durch den Umstand, dass es keine Nachtzüge auf dieser Strecke gibt.
Ein Fernbusbetreiber kann auch nachweisen, dass er auf seiner Strecke deutlich schneller und/oder günstiger als die Bahn ist, darauf basiert zum Beispiel die Konzession des Anbieters → AutobahnExpress.
Nachdem eine Studie aber gezeigt hat, dass die Buspassagiere sich eher aus Auto- als aus Zugfahrern rekrutieren würden, will die neue Bundesregierung das Verkehrsverbot für innerdeutsche Fernbusse nun aufheben.

Warum ist Bahnfahren so teuer?

Abgesehen davon, dass „teuer“ natürlich relativ ist und es diverse Sparangebote gibt: Der Fernverkehr der Bahn muss sich vollständig selber tragen. Das bedeutet nicht nur, dass es keine staatlichen Subventionen für den Betrieb und die Instandhaltung der Strecken gibt (für Bau, Ausbau und Sanierung von Strecken allerdings schon), sondern auch, dass die Eisenbahnunternehmen die volle Energie- und Mehrwertsteuer abführen müssen. Zum Vergleich: Der Flugverkehr zahlt keine Energiesteuer, und während für Bahnfahrkarten des Fernverkehrs die volle Umsatzsteuer anfällt, sind internationale Flugtickets von der USt befreit. Auch die Flughäfen, auf denen die Billigflieger landen, sind oft hoch subventioniert.
Im Straßenverkehr sieht es nicht anders aus: Hier fällt zwar die volle Mineralölsteuer an, aber der Unterhalt der Straßen muss von Busunternehmern natürlich nicht vollständig selber finanziert werden. Dadurch ergeben sich natürlich einige Wettbewerbsnachteile für die Bahn. Im internationalen Verkehr kommen noch die schwierigen Verhandlungen mit den jeweiligen nationalen Bahnen sowie die technischen Schwierigkeiten dazu: Jedes europäische Land hat seine eigenen Sicherheitsbestimmungen und fast jedes sein eigenes Bahnstromsystem, so dass Fahrzeuge erst nach Umbau bzw. Neukonzeption und entsprechender Sicherheitsprüfung über die Grenze fahren dürfen.

Welche Sparangebote gibt es?

  • Zunächst mal gibt es den Normalpreis, zu dem man immer und überall fahren kann, wenn denn die Fahrkarte zur Strecke und zur Zuggattung (Nahverkehr, IC/EC, ICE) passt. Beim Normalpreis gelten ICE-Fahrscheine auch in IC/EC und Nahverkehr, IC/EC-Fahrscheine auch im Nahverkehr. Der Nachteil ist, dass der Normalpreis relativ hoch ist und es leider zwischen zwei Bahnhöfen oft mehrere verschiedene Verbindungen mit verschiedenen Preisen gibt.
  • Wer einen Fernzug (IC/EC, ICE) benutzen will und sich drei Tage vorher auf einen bestimmten Zug festlegen kann, kann einen Fahrschein zu den Tarifen Sparpreis (Pauschalpreise ab 29 Euro, ehemals Dauer-Spezial), Sparpreis 25 (25% Rabatt auf den Normalpreis) oder Sparpreis 50 (50% Rabatt) kaufen.
    Den pauschalen Sparpreis gibt es nur für die einfache Fahrt (Hin- und Rückfahrt kann man aber zusammen kaufen), die Sparpreise 25 und 50 nur für die Hin- und Rückfahrt, wobei beim Sparpreis 50 mindestens ein Wochenende dazwischen liegen oder die Fahrt am Wochenende stattfinden muss.
    Diese Preise gelten auf dem Fernverkehrsabschnitt nur in den gebuchten Zügen, auf Nahverkehrsabschnitten (für reine Nahverkehrsfahrten gibt es diese Angebote nicht) in jedem beliebigen Zug. Die Fahrscheine kann man frühestens 90 und spätestens drei Tage vor der Abfahrt kaufen. Sie können nur eingeschränkt umgetauscht werden. Da sie schnell ausgebucht sind, sollte man sie so früh wie möglich kaufen.
  • Wer lieber spontan, aber viel fährt, kann sich eine BahnCard 50 kaufen, die immer 50% Rabatt auf den Normalpreis bietet. Eine BahnCard 25 bietet zwar nur 25% Rabatt, den dafür aber auch auf die Sparpreise. Da sie außerdem weniger kostet als die BC 50, lohnt sie sich entweder für eine mittlere Menge an Fahrten oder Vielfahrer, die oft im Voraus planen können. Die Kombination BC 25 und Sparpreis ist die günstigste Fahrtmöglichkeit im Fernverkehr.
  • Wer sehr viel fährt, kann sich auch eine BahnCard 100 kaufen und reist damit dann ein Jahr lang ohne weitere Kosten in fast allen Zügen. Durch die inbegriffene City-Option gilt die BahnCard 100 auch im öffentlichen Nahverkehr vieler Städte.
  • Ist man zu mehreren unterwegs, zahlen bei den Sparpreisen 25 und 50 bis zu vier Mitfahrer nur die Hälfte, für Gruppen mit mehr als fünf Reisenden gibt es einen speziellen Gruppenfahrpreis.
  • Möchte man nur Nahverkehrszüge (IRE, RE, RB, S-Bahn, nicht D-Zug/IC/EC/ICE) benutzen, so gibt es die Ländertickets für eines oder mehrere Bundesländer. Am Wochenende kann man auch das Schönes-Wochenende-Ticket für ganz Deutschland benutzen. Hier ist das Prinzip sehr einfach: Fahrschein kaufen und in jeden Nahverkehrszug im Geltungsbereich einsteigen, meistens ist das Ticket im örtlichen ÖPNV auch noch gültig. Für den genauen Geltungsbereich sollte man das Kleingedruckte lesen (siehe die entsprechende Frage). Die Tickets sind nicht mit der BahnCard oder anderen Sparangeboten kombinierbar.

Kann ich mit einem ICE-Fahrschein auch IC (mit einem IC-Fahrschein auch RE) fahren?

Fahrscheine für den ICE gelten auch in IC/EC und Regionalzügen, Fahrscheine für IC/EC auch in Regionalzügen. Das gilt nur, wenn die Fahrscheine nicht zuggebunden sind (die Zugbindung erkennt man daran, dass ein bestimmter Zug direkt auf der Fahrkarte angegeben ist). Zuggebundene Fahrscheine gelten auf dem betreffenden Abschnitt nur im jeweiligen Zug.
Umgekehrt funktioniert es übrigens nicht: Um im ICE zu fahren, braucht man immer einen ICE-Fahrschein und für den IC/EC einen IC/EC-Fahrschein.

Kann ich mit meinem Fahrschein auch S-Bahn fahren?

Die S-Bahn (Ausnahme Ortenau- und Breisgau-S-Bahn in den Regionen Offenburg und Freiburg) ist ein ganz normaler Nahverkehrszug der Deutschen Bahn. Alle nicht zuggebundenen Fahrscheine gelten deswegen auf der abgedeckten Strecke auch in der S-Bahn. In größeren Städten umfasst die abgedeckte Strecke automatisch außer dem Hauptbahnhof noch weitere Bahnhöfe, so dass die anschließende S-Bahn-Fahrt nichts extra kostet (tarifliche Gleichstellung, → Infos dazu bei der DB).
Möchte man nur S-Bahn fahren, gilt meistens nicht der DB-, sondern der jeweilige Verbundtarif mit den entsprechenden Regelungen zum Beispiel zum BahnCard-Rabatt (siehe dazu die nächste Frage).

Gelten DB-Fahrscheine auch bei Privatbahnen?

Wenn man einen Fahrschein für eine Strecke kauft, auf der man von einem DB-Zug in einen Privatbahnzug umsteigt, meistens ja. Leider hat dieser so genannte Anstoßtarif auch einige Haken: Die Kombination Privatbahn–DB–Privatbahn ist nicht möglich, und da, wo Privatbahn und DB parallel fahren, kann man nicht an jedem beliebigen Bahnhof umsteigen. Wenn man genau die Verbindung benutzt, für die man auch die Fahrkarte gekauft hat, sollte eigentlich nichts schieflaufen. In allen anderen Fällen lohnt es sich, im Zweifel auf den Websites oder beim Personal der beteiligten Unternehmen nachzuschauen bzw. zu -fragen. Bei Pauschalangeboten wie dem Schönes-Wochenende-Ticket gelten sowieso andere Regelungen (siehe die übernächste Frage).

Kann ich eine Konzertkarte auch als Fahrkarte benutzen?

Eintrittskarten für Konzerte, Messen, Fußballspiele und andere Großveranstaltungen gelten oft auch als Fahrschein. Ob das so ist und die genauen Konditionen (Gültigkeitsbereich, zugelassene Verkehrsmittel, nur Rück- oder auch Hinfahrt etc.), sollte normalerweise auf der Karte aufgedruckt stehen. Bei Fragen hilft auch gerne das örtliche Verkehrsunternehmen weiter.

Wie funktioniert das mit dem Wochenendticket und den Ländertickets?

Das Wochenendticket (offiziell „Schönes-Wochenende-Ticket“) gilt einen Samstag oder Sonntag lang in den Nahverkehrszügen der DB (IRE, RE, RB, S-Bahn) außerhalb von Verkehrsverbünden. In Fernverkehrszügen (D-Zug, IC/EC, ICE, Thalys, TGV, CNL, …) gilt es nicht, auch nicht gegen Aufpreis. Innerhalb der meisten Verkehrsverbünde gilt das Ticket auch, oft sogar für die anderen Verbundverkehrsmittel (Bus, U-Bahn etc.). In einigen Verbünden wird das Ticket leider gar nicht oder nur für den ein- und ausgehenden Verkehr anerkannt. Auch die Nicht-DB-Eisenbahnen erkennen das Ticket nur teilweise an.
Wenn man nicht am Wochenende reisen möchte, kann man Ländertickets kaufen, die für ein großes oder mehrere kleine Bundesländer gelten, im Wesentlichen zu den gleichen Bedingungen wie das Wochenendticket. Das Quer-durchs-Land-Ticket, das die ganze Woche eine günstige Fahrtmöglichkeit im Nahverkehr bot, ist seit 1. Februar 2010 nicht mehr erhältlich. Schönes-Wochenende-Ticket und die Ländertickets sind unbegrenzt verfügbar, man muss nicht im Voraus buchen und sich nicht auf bestimmte Züge festlegen. Man kann sie bis zur Abfahrt am Automaten kaufen, im Reisezentrum kosten sie mehr. Im Zug werden die Tickets nicht verkauft! Sie gelten für bis zu fünf Personen, wobei nach Reiseantritt keine Personen zusteigen oder ausgetauscht werden dürfen. Damit das Ticket nicht an fremde Gruppen weiter gegeben werden kann, muss der Name der Person, die am längsten mit dem Ticket reist, eingetragen werden (dafür sollte man einen Stift dabei haben).
Auf beide Ticketsorten gibt es mit der BahnCard keinen Rabatt.
Mehr Informationen gibt es bei der DB: → Schönes-Wochenende-Ticket, → Ländertickets.

Bekomme ich die DB-Sparangebote am Automaten auch mit Bargeld?

Jein. Die DB-Sparangebote gibt es am Schalter (teilweise mit Aufpreis), im Internet oder eben an den Automaten mit Berührungsbildschirm. Die erste Generation dieser Automaten akzeptierte nur Karten, inzwischen gibt es immer mehr Geräte, die auch Bargeld annehmen. An diesen Automaten bekommt man dann auch die Sparangebote mit Bargeld.

Sind Fahrkarten übertragbar?

Wenn kein Name draufsteht und man die Fahrt noch nicht angetreten hat, ja. Es gibt bestimmte Tarife (z.B. persönliche Streckenzeitkarten), die auf die Person ausgestellt sind. Ebenso sind Online-Tickets zum Selbstausdrucken nicht übertragbar, egal zu welchem Tarif man sie gekauft hat. Inzwischen ist es aber möglich, Online-Tickets für eine dritte Person auszustellen. Lässt man sich online bestellte Tickets per Post zuschicken, kann man die Fahrkarte abtrennen und weitergeben.
Nach Fahrtantritt sind Fahrscheine gar nicht mehr übertragbar, bei manchen Tarifen muss sogar der Name auf dem Fahrschein eingetragen werden (z.B. Wochenendticket/Ländertickets oder Tchibo-/Lidl-Tickets).

Kann ich meine Fahrkarte auch im Zug kaufen?

Im Fernverkehr (IC/EC, ICE) ja, allerdings kostet der Fahrschein dann mehr (so genannter Bordpreis). Im Nahverkehr (z.B. bei der S-Bahn) muss man den Fahrschein in der Regel vor dem Einstieg gekauft haben, es gibt jedoch einige Ausnahmen vor allem bei Privatbahnen. Ist der Automat am Bahnsteig defekt oder nicht vorhanden, sollte man sich gleich beim Einsteigen an den Zugbegleiter (so vorhanden) wenden und den Fahrschein dort kaufen. In jedem Fall bekommt man im Zug keine Sonderangebote wie Sparpreise, Länder- oder Wochenendticket.

Woher weiß ich, ob für eine bestimmte Verbindung noch ein Spartarif verfügbar ist?

Sowohl die Automaten als auch das Online-Buchungssystem zeigen für jede Verbindung direkt an, welche günstigen Fahrkarten noch verfügbar sind – das Online-Buchungssystem allerdings erst, wenn man unter „Sparangebote“ auf „Verfügbarkeit prüfen“ klickt. Man kann auch unter „Alle prüfen“ die Verfügbarkeit der Spartarife auf allen angezeigten Verbindungen prüfen lassen. Falls noch ein Sparangebot verfügbar ist, kann man direkt zur Buchung weitergehen (wenn man eine Kreditkarte hat, auch ohne Anmeldung); falls nicht, kann man eine andere Verbindung auswählen. Für die internationalen Strecken, für die es Sparangebote der DB gibt, gilt das genau so wie für nationale Strecken.

Kann ich die BahnCard mit den Sparangeboten kombinieren?

Die BahnCard 25 ist mit dem Sparpreis (früher Dauer-Spezial) sowie den Sparpreisen 25 und 50 kombinierbar und bringt darauf wie gewohnt 25% Rabatt. Mit anderen Sparangeboten ist die BahnCard 25 nicht kombinierbar, insbesondere nicht mit dem Wochenendticket oder den Ländertickets. Die BahnCard 50 ist mit keinem Sparangebot kombinierbar, sondern bietet 50% Rabatt nur auf den Normalpreis.

Wie funktioniert das mit der Zugbindung?

Fahrkarten zu den Sparpreisen (Sparpreis/Sparpreis 25/Sparpreis 50) gelten auf den Fernverkehrsabschnitten (IC, EC, ICE) nur für den gebuchten Zug, der auf der Fahrkarte angegeben ist. Dasselbe gilt für Europa-Spezial-Tickets auf dem deutschen Streckenabschnitt.
In einen früheren Zug als den gebuchten darf man mit diesen Fahrscheinen überhaupt nicht einsteigen, in einen späteren nur, wenn man den Anschluss an den gebuchten Zug durch eine Verspätung eines DB-Zuges (nicht z.B. eines Busses oder eigener Trödelei) verpasst hat. Auf Abschnitten, auf denen man Nahverkehrszüge benutzen muss (zu erkennen am „NV“ auf der Fahrkarte), kann man allerdings in jeden beliebigen Nahverkehrszug (IRE, RE, RB, S-Bahn) einsteigen, also auch in einen früheren als auf der Reiseverbindung angegeben.
Auf jeder Fahrt mit einem dieser Sparangebote muss übrigens mindestens eine Teilstrecke mit einem Fernzug zurückgelegt werden, es gibt zu diesen Tarifen keine reinen Nahverkehrsfahrkarten.
Für den Normalpreis gibt es keine Zugbindung, hier kann man jeden Zug auf der zugelassenen Strecke benutzen (siehe die entsprechende Frage), sofern man eine Fahrkarte für die entsprechende Zugkategorie hat (siehe die entsprechende Frage).

Kann ich mit einer DB-Fahrkarte den öffentlichen Nahverkehr am Zielort nutzen?

In vielen deutschen Städten gibt es die so genannte City-Option. Wenn man eine Fernverkehrs-Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt in eine dieser Städte gekauft hat, bekommt man ohne Aufpreis eine Einzelfahrt vom Bahnhof zum Fahrtziel dazu. Bei Rückfahrkarten ist auch die Fahrt am Rückreisetag zum Bahnhof inbegriffen. Auf dem Fahrschein ist dann jeweils hinter dem Namen des Zielorts „+City“ aufgedruckt.
Zu Fahrkarten ohne BahnCard-Rabatt kann man für einige der City-Städte ein City-mobil-Ticket als Einzel- oder Tageskarte kaufen. Genauere Infos zu → City und → City mobil findet man auf der DB-Homepage.

Kann ich meine BahnCard jemand anders überlassen?

Nein, die BahnCard (egal ob 25, 50 oder 100) ist nicht übertragbar, was durch Namen und Foto auch leicht zu überprüfen ist.

Über welche Strecke darf ich mit meiner Fahrkarte fahren?

Entscheidend für die örtliche Gültigkeit der Fahrkarte ist die so genannte Wegangabe, die unter der Angabe des Start- und Zielbahnhofs zu finden ist. Dabei sind die größeren Bahnhöfe, die durchfahren werden dürfen, anhand der Autokennzeichen (oder der ersten Buchstaben) der betreffenden Städte angegeben. Die einzelnen Wegpunkte sind durch Sternchen getrennt, Klammern und Schrägstriche kennzeichnen alternative Linienwege.

Beispiel:

WAN*(DO*HA/D)

Hier muss über Wanne-Eickel gefahren werden, anschließend hat man die Wahl: Entweder über Dortmund und Hagen oder über Düsseldorf. Wenn nicht die gesamte Fahrkarte schon eine ICE-Fahrkarte ist, kann in der Wegangabe vor einem bestimmten Streckenabschnitt ein „ICE:“ stehen, dann darf nur auf diesem Abschnitt der ICE benutzt werden.

Wenn die Fahrkarte nur in bestimmten Zügen gilt (Zugbindung), ist das auch bei der Wegangabe aufgeführt, z.B.

AB-Hbf 13:36 ICE 1128/Essen*NV

Hier muss zwischen Aschaffenburg und Essen der ICE 1128 benutzt werden, danach gilt der Fahrschein nur im Nahverkehr. Hier darf jeder Nahverkehrszug in Richtung des Fahrtziels benutzt werden.
Die Wegangabe ist auch bei Online-Tickets maßgeblich. Sie ist links oben unter „Fahrkarte“ angegeben. Die darunter ausgedruckte Reiseverbindung dient nur zur Orientierung; es kann je nach Tarif sein, dass man auch andere Züge benutzen kann.

Wieviel Mehrwertsteuer wird auf Fahrkarten erhoben?

Für Fahrkarten des Nahverkehrs beträgt der Mehrwertsteuersatz 7, für Fernverkehrsfahrkarten 19 Prozent. Die Grenze liegt dabei bei 50 Kilometern, darüber haben auch reine Nahverkehrsfahrkarten einen MWSt-Satz von 19%.

Wer entscheidet, wie viele Züge fahren?

Der Fernverkehr (wenn also die Reiseweite üblicherweise über 50 km liegt) finanziert sich selber. Die Unternehmen (zurzeit gibt es hier fast nur die DB) entscheiden daher selber über das Angebot.
Im Nahverkehr (bei Reiseweiten bis 50 km) entscheiden nicht die Bahngesellschaften selber, sondern öffentlich-rechtliche Aufgabenträger. Wer das genau ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden: In manchen Ländern (z.B. NRW und Rheinland-Pfalz) gibt es mehrere Zweckverbände, die jeweils für einen Teil des Landes zuständig sind. In anderen Ländern gibt es landesweite Organisationen wie die BEG in Bayern und die NASA in Sachsen-Anhalt.
Die Aufgabenträger entscheiden, ob eine bestimmte Strecke von der DB oder einem Konkurrenten betrieben wird und wie dicht das Zugangebot auf dieser Strecke ist und bezahlen den Betreiber auch dafür. Das Geld dafür kommt wiederum teilweise vom Land und teilweise vom Bund. Die Verkehrsunternehmen selbst können für ein schlechtes Angebot also meistens wenig, leiten Beschwerden aber gerne an die zuständige Stelle weiter.

Können Züge ohne weiteres ins Ausland fahren?

Nein. Alle an Deutschland angrenzenden Länder haben zwar dieselbe Spurweite (den Abstand der Schienen voneinander), aber in vielen anderen Punkten unterscheiden sich die Bahnnetze der einzelnen Länder voneinander. So hat jedes Land sein eigenes Zugsicherungssystem, das mit dem deutschen nicht kompatibel ist. Auch das Lichtraumprofil (die Höhe und Breite, die ein Zug maximal haben darf) ist in manchen Ländern anders als in Deutschland. Und für elektrische Züge hat jedes Nachbarland außer Österreich ein anderes Stromsystem als Deutschland.
Wenn ein bestimmter Zugtyp ins Ausland fahren soll, muss er daher entsprechend angepasst werden, Testfahrten absolvieren und eine Genehmigung bekommen. In letzter Zeit werden die technischen Hürden dank Mehrsystemloks und dem europäischen Zugsicherungssystem ETCS zwar niedriger, aber ohne weiteres kann trotzdem kein Zug über die Grenze fahren.

Was ist der Unterschied zwischen Zugführer und Lokführer?

Der Lokführer (offiziell Triebfahrzeugführer, Abkürzung Tf) sitzt im Führerstand und steuert den Zug. Er hat üblicherweise keinen Kontakt zu den Fahrgästen, außer in manchen Triebwagen, wo er Fahrscheine verkauft.
Der Zugführer dagegen ist für die Sicherheit im Zug verantwortlich. An den Bahnhöfen fertigt er den Zug ab, d.h. er stellt sicher, dass die Türen geschlossen sind und gibt dann dem Lokführer den Abfahrauftrag (das kann u.a. durch das Hochhalten der grünen Kelle geschehen). Meistens befindet sich der Zugführer in den Personenwagen. Dann ist er auch Ansprechpartner für die Fahrgäste und kontrolliert z.B. Fahrscheine. Wenn es im Zug mehrere Zugbegleiter (umgangssprachlich „Schaffner“) gibt, ist er deren Chef und an der roten Armbinde zu erkennen.
Eine Ausnahme sind Züge, die im Einmannbetrieb gefahren werden, z.B. S-Bahnen. Hier ist der Lokführer gleichzeitig auch Zugführer und gibt sich daher selber den Abfahrauftrag. Für den Kontakt mit den Fahrgästen muss dann ggf. weiteres Personal eingesetzt werden, das keine betrieblichen Aufgaben hat.

Wieviel wiegt ein Zug?

Eine Lok wiegt etwa 80 bis 100 Tonnen, eine IC-Lok der Baureihe 101 zum Beispiel 86,9 t und eine Nahverkehrslok der BR 143 82,5 t. Ein einstöckiger Nahverkehrswagen wiegt 30-40, ein Doppelstockwagen etwa 50 Tonnen, ebenso wie ein Fernverkehrswagen (alles natürlich Leergewichte). Ein Nahverkehrszug mit einer 143 und fünf Wagen kommt also etwa auf 230 Tonnen, ein 10-Wagen-Intercity auf etwa 600. Der ICE 3 besteht nicht aus Lok und Wagen, sondern ist ein Triebzug, der leer 405 bzw. 424 (Mehrsystemvariante) Tonnen wiegt.

Was ist ein Bahnhof?

Bahnhöfe sind laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) „Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, kreuzen, überholen oder mit Gleiswechsel wenden dürfen.“ Umgekehrt sind aber nicht alle Gleisanlagen mit einer Weiche auch Bahnhöfe, sondern es kann sich auch um Anschluss-, Abzweig- oder Überleitstellen handeln. Und auch ein Ort, an dem Züge für den Ein- und Ausstieg halten, muss nicht unbedingt ein Bahnhof, sondern kann auch ein Haltepunkt oder eine Haltestelle sein. Andererseits muss ein Bahnhof keine Bahnsteige haben, sondern kann auch nur dem Überholen oder Kreuzen von Zügen (oder natürlich dem Güterverkehr) dienen. Der Begriff „Bahnhof“ ist also im offiziellen Sprachgebrauch ganz anders definiert als im Volksmund.

Woher weiß der Lokführer, wann ein Bahnhof kommt?

Das ist im sogenannten → Buchfahrplan angegeben, einem ausführlichen Fahrplan, in dem auch Angaben wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, abzweigende Strecken etc. verzeichnet sind. Vor schlecht einsehbaren Haltepunkten gibt es zusätzlich eine → Haltepunkttafel, die den Lokführer auf den baldigen Halt hinweist.

Wo finde ich die Abkürzungen von Bahnhofsnamen der DB?

Die offiziellen Abkürzungen, die DB-intern für die Betriebsstellen (nicht nur Bahnhöfe) benutzt werden, finden sich z.B. auf der (inoffiziellen) Seite von → Michael Dittrich.