Häufige Bahnfragen (HBf)

Viele Websites haben ihre FAQ-Liste, und die Newsgroup de.etc.sprache.deutsch hat die SAHARA (Sammlung häufig registrierter Anfragen). Da wollte ich natürlich nicht nachstehen und habe ebenfalls eine Liste der häufigsten Bahnfragen mit den dazu gehörigen Antworten erstellt (und wie könnte die anders heißen als HBf?). Quelle für die Liste sind Suchbegriffe, über die Suchmaschinenbenutzer auf meine Seite kommen, oder auch Fragen, die mir im Bekanntenkreis häufig gestellt werden. Die Liste erweitere ich natürlich ständig, wenn interessante Fragen dazu kommen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen teilweise aus meinem persönlichen Erfahrungsschatz, teilweise direkt von den Websites der Verkehrsunternehmen. Sie sind natürlich ohne Gewähr und auf dem Stand vom 25. April 2012. Rechtlich verbindlich sind nur die → AGB der Deutschen Bahn.
Eine private Seite mit einem ähnliches Ziel wie diese ist das → Bahnreise-Wiki.de.
Eine aus Newsgruppen entstandene Seite mit ähnlichen Inhalten gibt es auch: Die → Eisenbahn-FAQ haben einen etwas größeren Schwerpunkt auf Technik. Tarifinformationen gibt es auch, die sind allerdings teilweise inzwischen veraltet.
Falls deine Frage danach immer noch nicht beantwortet ist, kannst du sie mir auch direkt stellen. Einfach auf → http://www.formspring.me/jkbf gehen und die Frage dort eingeben. Sofern ich eine Antwort weiß, gebe ich sie nach einiger Zeit dort.

Fragen zum Fahrplan

Fragen zum Tarif

Fragen zur BahnCard

Fragen zu Technik und Betrieb

Wie finde ich den Fahrplan der Linie 123/ eine Reiseverbindung von A nach B?

Hier mal die Antwort für die Verkehrsunternehmen, mit denen ich mich auf meinen Seiten am meisten beschäftige. Fast jedes andere Verkehrsunternehmen hat aber inzwischen eine eigene Webpräsenz, die man über Suchmaschinen oder über das Fotoalbum meiner Website finden kann.

  • → Reiseauskunft der Deutschen Bahn: Enthält alle Zug- und fast alle ÖPNV-Verbindungen in Deutschland sowie Züge in den meisten europäischen Ländern. Statt „Bahnhof oder Haltestelle“ kann man für Deutschland auch „Ort, Straße Hausnr.“ auswählen, wenn man den Namen der nächsten Haltestelle nicht kennt oder mehrere Haltestellen in Frage kommen. In diesem Fall bekommt man auch den Fußweg zwischen Haltestelle und Ziel auf einer Karte dargestellt.
  • → VRR-Fahrplanauskunft: Die Fahrplandaten sind zwar auch in der DB-Auskunft enthalten, aber die VRR-Auskunft bietet einige VRR-spezifische Zusatzfunktionen wie Tarifauskunft, Umgebungspläne oder die Möglichkeit, Aushangfahrpläne analog denen an der Haltestelle zu erstellen.
  • → Vestische: Die Vestische hat zwar keine eigene Fahrtauskunft, aber auf der Website kann man die gedruckten Fahrpläne der einzelnen Linien als PDF herunterladen. Außerdem gibt es hier immer die aktuellen Infos über Änderungen im Liniennetz.

Wie komme ich mit dem Bus (zum Beispiel) von Hamburg nach München?

Wenn man nicht mit Regionalbussen fahren und mindestens 20-mal umsteigen will: Gar nicht. In Deutschland werden keine Genehmigungen für Fernbuslinien erteilt, um der Eisenbahn keine Konkurrenz zu machen. Mit → Eurolines ist Deutschland zwar an das europaweite Fernbusnetz angeschlossen, damit sind jedoch nur grenzüberschreitende Fahrten möglich (übrigens ein guter Tipp für preiswerte Reisen ins Ausland).
Es gibt nur zwei Ausnahmen: Fahrten von und nach Berlin (z.B. der → BerlinLinienBus) sind von diesem Verbot ausgenommen, was noch aus der Zeit der deutschen Teilung stammt. Und Strecken, auf denen es kein paralleles Bahnangebot gibt, dürfen selbstverständlich auch mit dem Fernlinienbus bedient werden, so sind z.B. die zahlreichen Buslinien zum Flughafen Hahn entstanden. Der → Nachtbus Hamburg–Mannheim hat seine Betriebsgenehmigung durch den Umstand, dass es keine Nachtzüge auf dieser Strecke gibt.
Ein Fernbusbetreiber kann auch nachweisen, dass er auf seiner Strecke deutlich schneller und/oder günstiger als die Bahn ist. Darauf basierte zum Beispiel die Konzession des Anbieters AutobahnExpress, der allerdings Ende Februar 2012 eingestellt wurde.
Nachdem eine Studie aber gezeigt hat, dass die Buspassagiere sich eher aus Auto- als aus Zugfahrern rekrutieren würden, will die aktuelle Bundesregierung das Verkehrsverbot für innerdeutsche Fernbusse nun aufheben.

Warum ist Bahnfahren so teuer?

Abgesehen davon, dass „teuer“ natürlich relativ ist und es diverse Sparangebote gibt: Der Fernverkehr der Bahn muss sich vollständig selber tragen. Das bedeutet nicht nur, dass es keine staatlichen Subventionen für den Betrieb und die Instandhaltung der Strecken gibt (für Bau, Ausbau und Sanierung von Strecken allerdings schon), sondern auch, dass die Eisenbahnunternehmen die volle Energie- und Mehrwertsteuer abführen müssen. Zum Vergleich: Der Flugverkehr zahlt keine Energiesteuer, und während für Bahnfahrkarten des Fernverkehrs die volle Umsatzsteuer anfällt, sind internationale Flugtickets von der USt befreit. Auch die Flughäfen, auf denen die Billigflieger landen, sind oft hoch subventioniert.
Im Straßenverkehr sieht es nicht anders aus: Hier fällt zwar die volle Mineralölsteuer an, aber der Unterhalt der Straßen muss von Busunternehmern natürlich nicht vollständig selber finanziert werden. Dadurch ergeben sich natürlich einige Wettbewerbsnachteile für die Bahn. Im internationalen Verkehr kommen noch die schwierigen Verhandlungen mit den jeweiligen nationalen Bahnen sowie die technischen Schwierigkeiten dazu: Jedes europäische Land hat seine eigenen Sicherheitsbestimmungen und fast jedes sein eigenes Bahnstromsystem, so dass Fahrzeuge erst nach Umbau bzw. Neukonzeption und entsprechender Sicherheitsprüfung über die Grenze fahren dürfen.

Wo bekomme ich Fahrkarten?

DB-Fahrkarten zum Normal- wie zu Spartarifen gibt es am Schalter (bei Spartarifen teilweise mit Aufpreis!), über die → DB-Website oder an den Automaten mit Berührungsbildschirm. Die erste Generation dieser Automaten akzeptierte nur Karten, inzwischen nehmen die meisten Geräte auch Bargeld an, so dass man seinen Fahrschein – auch zum Sparpreis – auch dann kaufen kann, wenn man die richtige Karte gerade nicht zur Hand hat. Im Internet kann man fast alle Fahrkarten kaufen, die es auch am Reisezentrum oder am Automaten gibt, und zahlt dann per Lastschrift oder Kreditkarte.

Welche Sparangebote gibt es?

  • Zunächst mal gibt es den Normalpreis, zu dem man immer und überall fahren kann, wenn denn die Fahrkarte zur Strecke und zur Zuggattung passt. Beim Normalpreis gibt es drei verschiedene Preiskategorien: ICE (auch für den TGV), IC/EC und C für den Nahverkehr (IRE, RE, RB, S-Bahn). Dabei gelten die Fahrscheine auch in den jeweils niedrigeren Kategorien, ICE-Fahrscheine also auch in IC/EC und Nahverkehr und IC/EC-Fahrscheine auch im Nahverkehr. Der Nachteil des Normalpreises ist, dass er relativ hoch ist und es leider zwischen zwei Bahnhöfen oft mehrere verschiedene Verbindungen mit verschiedenen Preisen gibt. Dafür lassen sich Normalpreis-Fahrscheine vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen, ab dem ersten Geltungstag kostet der Umtausch 15 Euro.
  • Wer einen Fernzug (IC/EC, ICE) benutzen will und sich drei Tage vorher auf einen bestimmten Zug festlegen kann, kann einen Fahrschein zum Sparpreis (Pauschalpreise ab 29 Euro, ehemals Dauer-Spezial) kaufen. Die Sparpreise 25 (25% Rabatt auf den Normalpreis) oder 50 (50% Rabatt) gibt es seit 11. Dezember 2011 nicht mehr.
    Den pauschalen Sparpreis gibt es nur für die einfache Fahrt (Hin- und Rückfahrt kann man aber zusammen kaufen).
    Diese Preise gelten auf dem Fernverkehrsabschnitt nur in den gebuchten Zügen, auf Nahverkehrsabschnitten (für reine Nahverkehrsfahrten gibt es diese Angebote nicht) in jedem beliebigen Zug (siehe dazu die entsprechende Frage). Die Fahrscheine kann man frühestens drei Monate und spätestens drei Tage vor der Abfahrt kaufen. Da sie schnell ausgebucht sind, sollte man sie so früh wie möglich kaufen. Ein Umtausch vor dem ersten Geltungstag kostet 15 Euro, ab dem ersten Geltungstag ist er nicht mehr möglich.
  • Wer lieber spontan, aber viel fährt, kann sich eine BahnCard 50 kaufen, die immer 50% Rabatt auf den Normalpreis bietet. Eine BahnCard 25 bietet zwar nur 25% Rabatt, den dafür aber auch auf die Sparpreise. Da sie außerdem weniger kostet als die BC 50, lohnt sie sich entweder für eine mittlere Menge an Fahrten oder Vielfahrer, die oft im Voraus planen können. Die Kombination BC 25 und Sparpreis ist die günstigste Fahrtmöglichkeit im Fernverkehr.
  • Wer sehr viel fährt, kann sich auch eine BahnCard 100 kaufen und reist damit dann ein Jahr lang ohne weitere Kosten in fast allen Zügen. Durch die inbegriffene City-Option gilt die BahnCard 100 auch im öffentlichen Nahverkehr vieler Städte.
  • Ist man zu mehreren unterwegs, zahlen bei den Sparpreisen bis zu vier Mitfahrer einen reduzierten Preis, für Gruppen mit mehr als fünf Reisenden gibt es einen speziellen Gruppenfahrpreis.
  • Möchte man nur Nahverkehrszüge (IRE, RE, RB, S-Bahn, nicht D-Zug/IC/EC/ICE/TGV) benutzen, so gibt es die Ländertickets für eines oder mehrere Bundesländer. Am Wochenende kann man auch das Schönes-Wochenende-Ticket für ganz Deutschland benutzen. Hier ist das Prinzip sehr einfach: Fahrschein kaufen und in jeden Nahverkehrszug im Geltungsbereich einsteigen, meistens ist das Ticket im örtlichen ÖPNV auch noch gültig. Für den genauen Geltungsbereich sollte man das Kleingedruckte lesen (siehe die entsprechende Frage). Die Tickets sind nicht mit der BahnCard oder anderen Sparangeboten kombinierbar.

Welche Fahrscheine gibt es, wenn ich ins Ausland fahren möchte?

Auch für Fahrten ins Ausland gibt es sowohl einen (relativ hohen) Normalpreis, den sogenannten SCIC-Tarif, als auch Sparangebote: Das Europa-Spezial der DB ist mittlerweile für Fahrten in alle Nachbarländer Deutschlands sowie einige weitere Länder, auch online, erhältlich. Europa-Spezial-Fahrkarten kann man für alle Tages-Fernzüge (einschließlich den Expressbussen nach Prag, aber außer dem Thalys Köln–Brüssel–Paris) und manche Nachtzüge kaufen, die die deutsche Grenze überschreiten. Man muss sie, genau wie die innerdeutschen Sparpreise, drei Tage vorher kaufen, es gibt einen BahnCard-Rabatt und auf dem deutschen Abschnitt auch eine Zugbindung (siehe dazu die entsprechende Frage). Welche Züge im Ausland benutzt werden können, ist von Land zu Land unterschiedlich; wird im Buchungssystem ein Europa-Spezial angezeigt, ist es auf der betreffenden Verbindung auch gültig.
Fahrkarten für den Thalys Köln–Brüssel–Paris können ebenfalls online bei der DB gebucht werden, allerdings müssen Fahrkarten für Anschlusszüge separat gebucht werden.
Wer die Grenze in einem Nahverkehrszug überschreiten möchte, muss eine Fahrkarte zum Normalpreis kaufen, die aber in vielen Ländern durch die BahnCard (bzw. das inbegriffene Railplus) ermäßigt wird. Kann ein Zug im Ausland nicht über das DB-Buchungssystem gebucht werden, lohnt es sich, entweder zum Reisezentrum zu gehen oder bei → TGV-europe bzw. bei der jeweiligen nationalen Bahn (Links über das Fotoalbum erreichbar) nachzuschauen: auf vielen Websites kann man mit Kreditkarte auch aus Deutschland online buchen, oft sogar ohne Anmeldung.

Warum ist das Tarifsystem der DB so kompliziert?

Der Grund für das nicht ganz einfache Tarifsystem ist, dass es sowohl gegenüber den Kunden gerecht sein als auch der DB maximale Einnahmen bringen soll. Würden alle Bahnfahrten pauschal hundert Euro kosten, würden sich alle diejenigen beschweren, die nur einen Bahnhof weiter fahren wollen, bei zehn Euro würde die DB nicht auf ihre Kosten kommen …
Es kommt aber auch darauf an, womit man vergleicht: Das Auto hat (sobald es einmal vor der Haustür steht) natürlich kein Tarifsystem, sondern man tankt einfach an der günstigsten Tankstelle im Umkreis und fährt los. Aber schon beim Flugzeug stehen recht komplexe Tarifbedingungen dahinter, von denen man als Passagier in der Regel nur nichts wahrnimmt, da man einfach in einer Flugsuchmaschine (oder im Reisebüro) sucht, ob für die gewünschte Strecke noch günstige Tickets vorhanden sind. Das geht dank der Internet-Reiseauskunft inzwischen aber auch größtenteils bei der DB: Einfach eingeben, wie viele Personen fahren und welche BahnCards vorhanden sind, dann spuckt die Auskunft nicht nur die Verbindungen aus, sondern auch den Normalpreis und eventuelle Sparpreise. Inzwischen gibt es auch einen → Sparpreis-Finder, in dem man gezielt Verbindungen nach dem Preis auswählen kann. Warum nun der eine Sparpreis in Frage kommt und der andere nicht, muss man dann gar nicht unbedingt wissen – kann man auch teilweise gar nicht, denn die Verteilung der Kontingente auf die einzelnen Züge ist Betriebsgeheimnis der DB. Kompliziert kann es allerdings immer noch werden, wenn man ins Ausland fahren möchte (siehe die vorige Frage) oder bei der Entscheidung, ob und welche BahnCard die richtige ist.

Wie funktioniert das mit der Zugbindung?

Fahrkarten zu den Sparpreisen gelten auf den Fernverkehrsabschnitten (IC, EC, ICE, TGV) nur für den gebuchten Zug, der auf der Fahrkarte angegeben ist. Dasselbe gilt für Europa-Spezial-Tickets auf dem deutschen Streckenabschnitt.
In einen früheren Zug als den gebuchten darf man mit diesen Fahrscheinen überhaupt nicht einsteigen, in einen späteren nur, wenn man den Anschluss an den gebuchten Zug durch eine Verspätung eines DB-Zuges (nicht z.B. eines Busses oder eigener Trödelei) verpasst hat. Mehr dazu siehe in der Antwort auf die nächste Frage. Auf Abschnitten, auf denen man Nahverkehrszüge benutzen muss (zu erkennen am „NV“ auf der Fahrkarte), gibt es allerdings keine Zugbindung. Hier kann man in jeden beliebigen Nahverkehrszug (IRE, RE, RB, S-Bahn) einsteigen, also auch in einen früheren als auf der Reiseverbindung angegeben. Dasselbe gilt natürlich für Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen, sofern der Fahrschein dort gültig ist (siehe die entsprechende Frage).
Auf jeder Fahrt mit einem dieser Sparangebote muss übrigens mindestens eine Teilstrecke mit einem Fernzug zurückgelegt werden, es gibt zu diesen Tarifen keine reinen Nahverkehrsfahrkarten.
Für den Normalpreis gibt es keine Zugbindung, hier kann man jeden Zug auf der zugelassenen Strecke benutzen (siehe die entsprechende Frage), sofern man eine Fahrkarte für die entsprechende Zugkategorie hat (siehe die entsprechende Frage). Daraus und aus der Antwort auf die entsprechende Frage folgt, dass es für Fahrkarten mit BahnCard-50-Rabatt ebenfalls keine Zugbindung gibt.
Ob die Fahrkarte zuggebunden ist oder nicht, hängt nicht vom Verkaufsweg des Fahrscheins ab! Inbesondere ist ein Online-Ticket zum Normalpreis nicht zuggebunden, auch wenn eine Zugverbindung aufgedruckt ist.

Was kann ich tun, wenn mein Zug Verspätung hat oder ich einen Anschluss verpasse?

Wenn absehbar ist, dass man mindestens 20 Minuten später am Ziel ankommen wird, darf man einen anderen (nicht reservierungspflichtigen) Zug benutzen, der einen schneller ans Ziel bringt. Die Zugbindung (siehe die entsprechende Frage) braucht man dann nicht mehr zu beachten, und mit einer IC-Fahrkarte darf man dann auch ICE fahren. Mit Nahverkehrsfahrkarten muss man zur Nutzung von IC/EC/ICE/TGV auch in diesem Fall einen Aufpreis zahlen, den man aber nachher erstattet bekommt.
Erreicht man sein Ziel unabhängig davon mit 60 Minuten Verspätung oder mehr, erhält man 25% des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50%. Die Formulare, um diese Erstattung zu beantragen, bekommt man → online (PDF), in den Reisezentren und an den Servicepoints/Informationen.
Diese Regelungen gelten nicht in Fällen, die nicht im Ermessen der Eisenbahnen liegen, wie z.B. eigene Trödelei, Unfälle oder Naturkatastrophen. Sie gelten auch nur, wenn man mit einer DB-Fahrkarte unterwegs ist. Den Originaltext der Regelungen findet ihr unter Ziffer 9 der → Beförderungsbedingungen der DB (PDF). Viele Verkehrsverbünde haben ähnliche Regelungen, die ich hier nicht alle aufzählen kann. Hier hilft nur, sich vor Ort zu informieren.

Wie funktioniert das mit dem Wochenendticket, dem Quer-durchs-Land-Ticket und den Ländertickets?

Das Wochenendticket (offiziell „Schönes-Wochenende-Ticket“) gilt einen Samstag oder Sonntag lang in den Nahverkehrszügen der DB (IRE, RE, RB, S-Bahn) außerhalb von Verkehrsverbünden. In Fernverkehrszügen (D-Zug, IC/EC, ICE, Thalys, TGV, CNL, …) gilt es nicht, auch nicht gegen Aufpreis. Innerhalb der meisten Verkehrsverbünde gilt das Ticket auch, oft sogar für die anderen Verbundverkehrsmittel (Bus, U-Bahn etc.). In einigen Verbünden wird das Ticket leider gar nicht oder nur für den ein- und ausgehenden Verkehr anerkannt. Auch die Nicht-DB-Eisenbahnen erkennen das Ticket nur teilweise an.
Wenn man nicht am Wochenende reisen möchte, kann man Ländertickets kaufen, die für ein großes oder mehrere kleine Bundesländer gelten, im Wesentlichen zu den gleichen Bedingungen wie das Wochenendticket. Einige Ländertickets kosten je nach Anzahl der Mitfahrer unterschiedlich viel.
Seit 12. Dezember 2010 gibt es auch wieder das Quer-durchs-Land-Ticket, das die ganze Woche eine günstige Fahrtmöglichkeit im Nahverkehr bietet. Hier ist zu beachten, dass der Grundpreis von 42 Euro nur für eine Person gilt; bis zu vier weitere Personen können jeweils 6 Euro zahlen und dann ebenfalls mit dem Ticket fahren. Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt nicht in allen Privatbahnen und nicht in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen!
Alle diese Tickets sind unbegrenzt verfügbar, man muss nicht im Voraus buchen und sich nicht auf bestimmte Züge festlegen. Man kann sie bis zur Abfahrt am Automaten kaufen, im Reisezentrum kosten sie mehr. Im Zug werden die Tickets nicht verkauft! Sie gelten für bis zu fünf Personen, wobei nach Reiseantritt keine Personen zusteigen oder ausgetauscht werden dürfen. Damit das Ticket nicht an fremde Gruppen weiter gegeben werden kann, muss der Name der Person, die am längsten mit dem Ticket reist, eingetragen werden (dafür sollte man einen Stift dabei haben). Die Erstattungen bei Verspätung (siehe die entsprechende Frage) gelten für diese Tickets nicht.
Auf alle diese Ticketsorten gibt es mit der BahnCard keinen Rabatt. Verbindungen, auf denen diese Tickets gelten, erhält man, indem man in der DB-Reiseauskunft unter „Verkehrsmittel“ „Nur Nahverkehr“ auswählt.
Zur Gültigkeit in Privatbahnen siehe die entsprechende Frage.
Mehr Informationen gibt es bei der DB: → Schönes-Wochenende-Ticket, → Quer-durchs-Land-Ticket, → Ländertickets.

Kann ich mit einem ICE-Fahrschein auch IC (mit einem IC-Fahrschein auch RE) fahren?

Es gibt drei Produktkategorien: ICE (auch für den TGV), IC/EC und C für Regionalzüge (IRE/RE/RB/S-Bahn). Dabei sind die Fahrkarten für die höhere Kategorie zwar teurer, aber dafür auch in den Zügen der niedrigeren Kategorie gültig. Mit einem ICE-Fahrschein kann man also zum Beispiel IC/EC und RE, mit einem IC-Fahrschein auch RE fahren. Das gilt nur, wenn die Fahrscheine nicht zuggebunden sind (siehe dazu die entsprechende Frage). Zuggebundene Fahrscheine gelten auf dem betreffenden Abschnitt nur im jeweiligen Zug.
Umgekehrt funktioniert es nicht: Mit einem IC-Fahrschein kann man nicht ICE fahren, mit einem Nahverkehrsfahrschein nicht IC/EC oder ICE. Hier ist ein Aufpreis nötig, den man notfalls auch gegen Aufpreis im Zug lösen kann.

Kann ich mit meinem Fahrschein auch S-Bahn fahren?

Die Karlsruher S-Bahn, die Ortenau- und Breisgau-S-Bahn in den Regionen Offenburg und Freiburg sowie die Regio-S-Bahn in der Region Bremen sind Privatbahnen (siehe die entsprechende Frage). Alle anderen S-Bahnen sind im Prinzip ganz normale Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn. Alle nicht zuggebundenen Fahrscheine gelten deswegen auf der abgedeckten Strecke auch in der S-Bahn. In größeren Städten umfasst die abgedeckte Strecke automatisch außer dem Hauptbahnhof noch weitere Bahnhöfe, so dass die anschließende S-Bahn-Fahrt dorthin nichts extra kostet (tarifliche Gleichstellung, → Infos dazu bei der DB).
Möchte man nur S-Bahn fahren, gilt meistens nicht der DB-, sondern der jeweilige Verbundtarif mit den entsprechenden Regelungen zum Beispiel zum BahnCard-Rabatt (siehe dazu die entsprechende Frage).

Kann ich mit einer DB-Fahrkarte den öffentlichen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Straßenbahn) am Zielort nutzen?

In vielen deutschen Städten gibt es das so genannte City-Ticket. Wenn man eine Fernverkehrs-Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt in eine dieser Städte gekauft hat, ist sie automatisch ohne Aufpreis auch für eine Einzelfahrt vom Bahnhof zum Fahrtziel gültig. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt ist auch die Fahrt am Rückreisetag zum Bahnhof inbegriffen. Auf dem Fahrschein ist dann jeweils hinter dem Namen des Zielorts „+City“ aufgedruckt.
Zu Fahrkarten ohne BahnCard-Rabatt kann man für einige der City-Städte ein City-mobil-Ticket als Einzel- oder Tageskarte kaufen. Genauere Infos zu → City und → City mobil findet man auf der DB-Homepage.

Gelten DB-Fahrscheine auch bei Privatbahnen?

Wenn man einen Fahrschein für eine Strecke kauft, auf der man von einem DB-Zug in einen Privatbahnzug umsteigt, meistens ja. Leider hat dieser so genannte Anstoßtarif auch einige Haken: Die Kombination Privatbahn–DB–Privatbahn ist nicht möglich, und da, wo Privatbahn und DB parallel fahren, kann man nicht an jedem beliebigen Bahnhof umsteigen. Wenn man genau die Verbindung benutzt, für die man auch die Fahrkarte gekauft hat, sollte eigentlich nichts schieflaufen. In allen anderen Fällen lohnt es sich, im Zweifel auf den Websites oder beim Personal der beteiligten Unternehmen nachzuschauen bzw. zu -fragen. Bei Pauschalangeboten wie dem Schönes-Wochenende-Ticket sowie der BahnCard 100 gelten sowieso andere Regelungen. Eine Übersicht, welcher dieser Fahrscheine wo gilt (leider ohne BahnCard 100), findet man unter → Die Beförderer.

Kann ich eine Konzertkarte auch als Fahrkarte benutzen?

Eintrittskarten für Konzerte, Messen, Fußballspiele und andere Großveranstaltungen gelten oft auch als Fahrschein. Ob das so ist und die genauen Konditionen (Gültigkeitsbereich, zugelassene Verkehrsmittel, nur Rück- oder auch Hinfahrt etc.), sollte normalerweise auf der Karte aufgedruckt stehen. Bei Fragen hilft auch gerne das örtliche Verkehrsunternehmen weiter.

Kann ich meine Fahrkarte auch im Zug kaufen?

Im Fernverkehr (IC/EC, ICE) ja, allerdings kostet der Fahrschein dann mehr (so genannter Bordpreis). Der Aufschlag beträgt 10% auf den Normalpreis, allerdings mindestens 2 und höchstens 10 Euro. Im Nahverkehr (z.B. bei der S-Bahn) muss man den Fahrschein in der Regel vor dem Einstieg gekauft haben, es gibt jedoch einige Ausnahmen vor allem bei Privatbahnen. Ist der Automat am Bahnsteig defekt oder nicht vorhanden, sollte man sich gleich beim Einsteigen an den Zugbegleiter (so vorhanden) wenden und den Fahrschein dort (ohne Aufpreis) kaufen. In jedem Fall bekommt man im Zug keine Sonderangebote wie Sparpreise, Länder- oder Wochenendticket, ein BahnCard-Rabatt kann aber berücksichtigt werden.

Sind Fahrkarten übertragbar?

Wenn kein Name draufsteht und man die Fahrt noch nicht angetreten hat, ja. Es gibt bestimmte Tarife (z.B. persönliche Streckenzeitkarten), die auf die Person ausgestellt sind. Ebenso sind Online-Tickets zum Selbstausdrucken nicht übertragbar, egal zu welchem Tarif man sie gekauft hat. Inzwischen ist es aber möglich, Online-Tickets für eine dritte Person auszustellen. Die auf einem Online-Ticket eingetragene Person kann nachträglich nicht geändert werden! Lässt man sich online bestellte Tickets per Post zuschicken, kann man die Fahrkarte abtrennen und weitergeben.
Nach Fahrtantritt sind Fahrscheine gar nicht mehr übertragbar, bei manchen Tarifen muss sogar der Name auf dem Fahrschein eingetragen werden (z.B. Wochenendticket/Ländertickets oder Tchibo-/Lidl-Tickets).

Über welche Strecke darf ich mit meiner Fahrkarte fahren?

Entscheidend für die örtliche Gültigkeit der Fahrkarte ist die so genannte Wegangabe, die unter der Angabe des Start- und Zielbahnhofs zu finden ist. Dabei sind die größeren Bahnhöfe, die durchfahren werden dürfen, anhand der Autokennzeichen (oder der ersten Buchstaben) der betreffenden Städte angegeben. Die einzelnen Wegpunkte sind durch Sternchen getrennt, Klammern und Schrägstriche kennzeichnen alternative Linienwege.

Beispiel:

WAN*(DO*HA/D)

Hier muss über Wanne-Eickel gefahren werden, anschließend hat man die Wahl: Entweder über Dortmund und Hagen oder über Düsseldorf. Wenn nicht die gesamte Fahrkarte schon eine ICE-Fahrkarte ist, kann in der Wegangabe vor einem bestimmten Streckenabschnitt ein „ICE:“ stehen, dann darf nur auf diesem Abschnitt der ICE benutzt werden.

Wenn die Fahrkarte nur in bestimmten Zügen gilt (Zugbindung), ist das auch bei der Wegangabe aufgeführt, z.B.

AB-Hbf 13:36 ICE 1128/Essen*NV

Hier muss zwischen Aschaffenburg und Essen der ICE 1128 benutzt werden, danach gilt der Fahrschein nur im Nahverkehr. Hier darf jeder Nahverkehrszug in Richtung des Fahrtziels benutzt werden.
Die Wegangabe ist auch bei Online-Tickets maßgeblich. Sie ist links oben unter „Fahrkarte“ angegeben. Die darunter ausgedruckte Reiseverbindung dient nur zur Orientierung; es kann je nach Tarif sein, dass man auch andere Züge benutzen kann oder dass Teile der Verbindung (vor allem mit dem öffentlichen Nahverkehr) nicht im Preis inbegriffen sind.

Wieviel Mehrwertsteuer wird auf Fahrkarten erhoben?

Für Fahrkarten des Nahverkehrs beträgt der Mehrwertsteuersatz 7, für Fernverkehrsfahrkarten 19 Prozent. Die Grenze liegt dabei bei 50 Kilometern, darüber haben auch reine Nahverkehrsfahrkarten einen MWSt-Satz von 19%.

Kann ich die BahnCard mit den Sparangeboten kombinieren?

Die BahnCard 25 ist mit dem Sparpreis (früher Dauer-Spezial) kombinierbar und bringt darauf wie gewohnt 25% Rabatt. Mit anderen Sparangeboten ist die BahnCard 25 nicht kombinierbar, insbesondere nicht mit dem Wochenendticket oder den Ländertickets. Die BahnCard 50 ist mit keinem Sparangebot kombinierbar, sondern bietet 50% Rabatt nur auf den Normalpreis. Es kann sich daher unter Umständen lohnen, eine BahnCard 25 und eine BahnCard 50 zeitgleich zu besitzen. Manchmal ist auch eine Sparpreis-Fahrkarte ohne BahnCard-Rabatt günstiger als eine Normalpreis-Fahrkarte mit, das teilt einem dann die Online-Auskunft in der Regel mit.

Kann ich mit der BahnCard auch im Nahverkehr fahren?

Direkt als Fahrschein kann man die BahnCard 25 und 50 natürlich nicht benutzen, das geht nur bei der BahnCard 100. Soweit der DB-Tarif gilt, gibt es aber auch auf Fahrscheine der Produktkategorie C (Nahverkehr) mit den BahnCards 25 und 50 den entsprechenden Rabatt. Für viele Nahverkehrsfahrten gilt allerdings Verbund- oder Landestarif, und hier ist die Anerkennung der BahnCard sehr unterschiedlich. Der VRR zum Beispiel bietet – im Gegensatz zum NRW-Tarif – keinen BahnCard-Rabatt, während der RMV auf alle Fahrkarten ab Preisstufe 5 mit beiden BahnCard-Sorten 25% Rabatt gewährt. Diese Fahrkarten gelten dann allerdings nur in der Eisenbahn und nicht in Bus, U- und Straßenbahn! Ob für eine bestimmte Verbindung der DB-Tarif gilt, sagt die DB-Reiseauskunft – gilt er nicht, kann es allerdings recht aufwendig sein, herauszufinden, welcher Tarif stattdessen gilt, hier hilft oft eine Internet-Recherche weiter.
Unabhängig davon ist bei Fernverkehrsfahrten mit der BahnCard oft eine Fahrt mit örtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln mit dabei (siehe dazu die Fragen zur S-Bahn und zum City-Ticket).

Muss ich die BahnCard bereits zum Zeitpunkt der Buchung besitzen?

Wenn man eine Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt benutzt, muss die BahnCard zum Zeitpunkt der (gesamten) Fahrt gültig sein. Zum Zeitpunkt der Buchung benötigt man sie noch nicht. Man kann also einen günstigen Sparpreis mit BahnCard-Rabatt kaufen und erst danach die BahnCard so beantragen, dass sie zum Zeitpunkt der Fahrt gültig ist. Umgekehrt geht es natürlich nicht, einen BahnCard-Rabatt zu buchen, wenn die BahnCard zum Zeitpunkt der Fahrt schon abgelaufen ist.

Kann ich meine BahnCard jemand anders überlassen?

Nein, die BahnCard (egal ob 25, 50 oder 100) ist nicht übertragbar, was durch Namen und Foto auch leicht zu überprüfen ist. Ist auf der BahnCard kein Foto, so gilt sie nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein).

Was passiert, wenn ich meine BahnCard vergessen habe?

Wenn man vor Fahrtantritt merkt, dass man seine BahnCard vergessen hat, muss man die Differenz zwischen BahnCard-Preis und Normalpreis nachzahlen. Merkt man es erst im Zug, gilt dasselbe, allerdings gilt hier der etwas höhere Bordpreis. In beiden Fällen kann man innerhalb von 14 Tagen die BahnCard zusammen mit den gelösten Fahrkarten am Schalter nachreichen und erhält dann die Differenz abzüglich 7 Euro Bearbeitungsgebühr zurück.

Wer entscheidet, wie viele Züge fahren?

Der Fernverkehr (wenn also die Reiseweite üblicherweise über 50 km liegt) finanziert sich selber. Die Unternehmen (zurzeit gibt es hier fast nur die DB) entscheiden daher selber über das Angebot.
Im Nahverkehr (bei Reiseweiten bis 50 km) entscheiden nicht die Bahngesellschaften selber, sondern öffentlich-rechtliche Aufgabenträger. Wer das genau ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden: In manchen Ländern (z.B. NRW und Rheinland-Pfalz) gibt es mehrere Zweckverbände, die jeweils für einen Teil des Landes zuständig sind. In anderen Ländern gibt es landesweite Organisationen wie die BEG in Bayern und die NASA in Sachsen-Anhalt.
Die Aufgabenträger entscheiden, ob eine bestimmte Strecke von der DB oder einem Konkurrenten betrieben wird und wie dicht das Zugangebot auf dieser Strecke ist und bezahlen den Betreiber auch dafür. Das Geld dafür kommt wiederum teilweise vom Land und teilweise vom Bund. Die Verkehrsunternehmen selbst können für ein schlechtes Angebot also meistens wenig, leiten Beschwerden aber gerne an die zuständige Stelle weiter.

Können Züge ohne weiteres ins Ausland fahren?

Nein. Alle an Deutschland angrenzenden Länder haben zwar dieselbe Spurweite (den Abstand der Schienen voneinander), aber in vielen anderen Punkten unterscheiden sich die Bahnnetze der einzelnen Länder voneinander. So hat jedes Land sein eigenes Zugsicherungssystem, das mit dem deutschen nicht kompatibel ist. Auch das Lichtraumprofil (die Höhe und Breite, die ein Zug maximal haben darf) ist in manchen Ländern anders als in Deutschland. Und für elektrische Züge hat jedes Nachbarland außer Österreich ein anderes Stromsystem als Deutschland.
Wenn ein bestimmter Zugtyp ins Ausland fahren soll, muss er daher entsprechend angepasst werden, Testfahrten absolvieren und eine Genehmigung bekommen. In letzter Zeit werden die technischen Hürden dank Mehrsystemloks und dem europäischen Zugsicherungssystem ETCS zwar niedriger, aber ohne weiteres kann trotzdem kein Zug über die Grenze fahren.

Was ist der Unterschied zwischen Zugführer und Lokführer?

Der Lokführer (offiziell Triebfahrzeugführer, Abkürzung Tf) sitzt im Führerstand und steuert den Zug. Er hat üblicherweise keinen Kontakt zu den Fahrgästen, außer in manchen Triebwagen, wo er Fahrscheine verkauft.
Der Zugführer dagegen ist für die Sicherheit im Zug verantwortlich. An den Bahnhöfen fertigt er den Zug ab, d.h. er stellt sicher, dass die Türen geschlossen sind und gibt dann dem Lokführer den Abfahrauftrag (das kann u.a. durch das Hochhalten der grünen Kelle geschehen). Meistens befindet sich der Zugführer in den Personenwagen. Dann ist er auch Ansprechpartner für die Fahrgäste und kontrolliert z.B. Fahrscheine. Wenn es im Zug mehrere Zugbegleiter (umgangssprachlich „Schaffner“) gibt, ist er deren Chef und an der roten Armbinde zu erkennen.
Im Nahverkehr werden heute die meisten Züge im Einmannbetrieb gefahren. Hier ist der Lokführer gleichzeitig auch Zugführer und gibt sich daher selber den Abfahrauftrag. Für den Kontakt mit den Fahrgästen muss dann ggf. weiteres Personal eingesetzt werden, das keine oder nur eingeschränkte betriebliche Aufgaben hat.

Wieviel wiegt ein Zug?

Eine Lok wiegt etwa 80 bis 100 Tonnen, eine IC-Lok der Baureihe 101 zum Beispiel 86,9 t und eine Nahverkehrslok der BR 143 82,5 t. Ein einstöckiger Nahverkehrswagen wiegt 30-40, ein Doppelstockwagen etwa 50 Tonnen, ebenso wie ein Fernverkehrswagen (alles natürlich Leergewichte). Ein Nahverkehrszug mit einer 143 und fünf Wagen kommt also etwa auf 230 Tonnen, ein 10-Wagen-Intercity auf etwa 600. Der ICE 3 besteht nicht aus Lok und Wagen, sondern ist ein Triebzug, der leer 405 bzw. 424 (Mehrsystemvariante) Tonnen wiegt.

Was ist ein Bahnhof?

Bahnhöfe sind laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) „Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, kreuzen, überholen oder mit Gleiswechsel wenden dürfen.“ Umgekehrt sind aber nicht alle Gleisanlagen mit einer Weiche auch Bahnhöfe, sondern es kann sich auch um Anschluss-, Abzweig- oder Überleitstellen handeln. Und auch ein Ort, an dem Züge für den Ein- und Ausstieg halten, muss nicht unbedingt ein Bahnhof, sondern kann auch ein Haltepunkt oder eine Haltestelle sein. Andererseits muss ein Bahnhof keine Bahnsteige haben, sondern kann auch nur dem Überholen oder Kreuzen von Zügen (oder natürlich dem Güterverkehr) dienen. Der Begriff „Bahnhof“ ist also im offiziellen Sprachgebrauch ganz anders definiert als im Volksmund.

Woher weiß der Lokführer, wann ein Bahnhof kommt?

Das ist im sogenannten → Buchfahrplan angegeben, einem ausführlichen Fahrplan, in dem auch Angaben wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, abzweigende Strecken etc. verzeichnet sind. Vor schlecht einsehbaren Haltepunkten gibt es zusätzlich eine → Haltepunkttafel, die den Lokführer auf den baldigen Halt hinweist.

Woher weiß der Lokführer, wie schnell er fahren darf?

Auch das steht im → Buchfahrplan (siehe vorige Frage), in dem für jeden Abschnitt angegegeben ist, wie schnell dort gefahren werden darf. Ist die Geschwindigkeit in einem Abschnitt geringer als im Abschnitt davor, wird dies in der Regel mit → Langsamfahrsignalen angekündigt. Vor Weichen(bereichen) kann die Geschwindigkeit auch mit dem → Geschwindigkeitsanzeiger angegeben werden.

Wo finde ich die Abkürzungen von Bahnhofsnamen der DB?

Die offiziellen Abkürzungen, die DB-intern für die Betriebsstellen (nicht nur Bahnhöfe) benutzt werden, finden sich z.B. auf der (inoffiziellen) Seite von → Michael Dittrich. Diese Kürzel haben jedoch nichts mit den Wegangaben (siehe dazu die entsprechende Frage) auf den Fahrkarten zu tun, diese sind einfach (ehemalige) Autokennzeichen oder die ersten Buchstaben des Stadtnamens. In der DB-Reiseauskunft können ebenfalls Autokennzeichen oder Flughafencodes eingegeben werden.

Wo finde ich Abfahrtspläne von Bahnhöfen bzw. den Zuglauf oder eine Wagenreihung zu einer Zugnummer?

Abfahrts- und Ankunftspläne zu allen europäischen Bahnhöfen und Haltestellen, die das DB-Auskunftssystem kennt, gibt es unter → http://reiseauskunft.bahn.de/bin/bhftafel.exe/. Bei deutschen Bahnhöfen steht in der Regel auch das Gleis dabei. Wann und wo ein Zug mit einer bestimmten Nummer fährt, kann man unter → http://reiseauskunft.bahn.de/bin/trainsearch.exe/ erfahren. Möchte man zu einem bestimmten Fernzug wissen, welche Wagen er führt, kann man auf der inoffiziellen Seite → fernbahn.de nachschauen (dann weiter unter „Wagenreihungen“).