Diesmal aber wirklich mein Bus?

Vor der Abfahrt nach Hamburg vor knapp drei Wochen hatte ich noch ein wenig Zeit. Nun fehlt mir ja immer noch das Foto vom Setra 415 NF, der zufällig gerade auf dem Pausenplatz des ROB stand. Dass ich dort fotografieren darf, ist ja nun geklärt, dachte ich. Also auf zum Pausenplatz und die Kamera gezückt. Der Bus war völlig leer, aber der Fahrer, der gerade ein Schwätzchen mit dem Fahrer des daneben stehenden Busses hielt, rannte sofort auf mich zu, hielt seine Hand vor die Kamera und wollte mir das Fotografieren verbieten, u.a. mit dem Hinweis, er habe mir das schon einmal gesagt (was nicht stimmt), es sei Privatgelände und „sein“ Bus. Dass die VU mir das Fotografieren ausdrücklich erlaubt habe, glaubte er schlicht und einfach nicht und drohte mir mit der Polizei. Daraufhin zog ich dann ab, zumal ich das Foto unbemerkt schon hatte machen können, aber wegen Gegenlicht stellte es sich später als nicht besonders gut heraus.

Immer noch ziemlich sauer, fragte ich am Montag danach bei der VU an. Antwort: Das Fotografieren eines stehenden Busses stelle aus ihrer Sicht kein Problem dar, ich solle aber vorher den Fahrer fragen. Bei deren bekanntem Kooperationswillen kann das ja heiter werden, dachte ich und recherchierte erst mal die Rechtslage. Wem der Bus gehört (selbst wenn es wirklich der Fahrer selbst wäre), ist demnach irrelevant, allerdings kann der Eigentümer eines Geländes (der hier die Stadtwerke sein dürften) wohl tatsächlich das Fotografieren dort verbieten, selbst wenn es öffentlich zugänglich ist. Also eine Anfrage an die Stadtwerke gerichtet. Mein sehr freundlicher Gesprächspartner teilte mir mit, dass die Fahrer grundsätzlich erst einmal von kommerziellen Aufnahmen ausgehen würden und ich doch bitte vorher bei ihm oder im Kundencenter Bescheid sagen soll. Auf meinen Einwand, dass dann spontane Aufnahmen, zumal außerhalb der Bürozeiten, kaum noch möglich seien, wusste er auch nicht so richtig einen Rat. Jedenfalls habe man auch noch nie eine schriftliche Fotografiererlaubnis erteilt. Wenn es aber Probleme gäbe, könnte ich gerne auf ihn zurück kommen.

Fazit: In den 20 Jahren, in denen ich das Hobby nun ausübe, habe ich keinen einzigen Betrieb kennen gelernt, der mit dem Fotografieren unter freiem Himmel so unentspannt umgeht. Das mag auch daran liegen, dass es in Aschaffenburg nicht viele Leute mit dem Hobby gibt: Bahngesellschaften in ganz Europa sind es jedenfalls gewohnt, dass Menschen ihre Züge fotografieren und gestatten ausdrücklich private Fotografie von ihrem Gelände aus, soweit es (wie der ROB) für die Öffentlichkeit zugänglich ist und der Betrieb nicht behindert wird. Auch das gerne erwähnte Argument der Persönlichkeitsrechte des Busfahrers ist keins: Nicht nur, dass der Fahrer rechtlich als Beiwerk gilt (wie auch jeder Passant, der z.B. am Aschaffenburger Schloss vorbei geht, während jemand ein Foto macht), er ist in den allermeisten Fällen auf dem Bild auch gar nicht zu erkennen, wovon man sich in meiner Busfotosammlung prima selber überzeugen kann. Abgesehen davon befand sich im hier geschilderten Fall keine einzige Person im Blickfeld, jedenfalls bevor der Fahrer angerannt kam.
Bei meinen künftigen Fotografierversuchen auf dem ROB werde ich jedenfalls wohl den Kontakt mit den Fahrern suchen und dabei auf mehr Verständnis für mein Hobby hoffen. Sollte das nicht funktionieren, werde ich mich auf jeden Fall wieder an die Stadtwerke und/oder die VU wenden.

4 thoughts on “Diesmal aber wirklich mein Bus?

  1. Fotos für private Zwecke darfst Du von so ziemlich allem und fast überall machen. Auch von Personen und erst recht von Gegenständen.

    Aber wir wären natürlich nicht Deutschland, wenn es da nicht Ausnahmen gäbe 😉

    Ggfs. kann man das Hausrecht geltend machen, in unseren U-Bahnhöfen z.B. ist Fotografieren verboten.

    Aber einen Bus auf öffentlicher Straße abzulichten, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wer einem das verbieten möchte.

    Aber natürlich bin ich kein Jurist und dies ist auch keine Rechtsberatung.

    1. Hallo Martin,

      schön, wieder von dir zu lesen! Im vorliegenden Fall ging es ja nicht um das Fotografieren auf offener Straße, sondern auf dem Busbahnhof. Und dort ist es laut Hausordnung (zumindest inzwischen) verboten. Ich bin auch kein Jurist, aber im Zweifel gehe ich davon aus, dass die Hausordnung rechtens ist.

      Gruß Jan

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